Sächsischer Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine e. V.

Befahrung auf der Himmelfahrt-Fundgrube in Freiberg

Besucherbergwerke zukünftig per Gesetz von Wasserentnahmeabgabe befreit

  • Bergjahr 2023 beginnt für Besucherbergwerke mit guten Nachrichten
  • Änderung des Sächsischen Wassergesetzes erreicht
  • Sächsischer Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine kann wichtige Entscheidung für die weitere Entwicklung der UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří erreichen

Das Telefon stand nicht still bei Andreas Rössel, dem Leiter der Arbeitsgruppe „Berg- und Hüttenmännische Schauanlagen“ im Vorstand des Sächsischen Landesverbandes der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine.

Das war im März 2021. Doch was erwischte die Betreiber von Besucherbergwerken, darunter viele ehrenamtlich arbeitende gemeinnützige Vereine, kalt wie ein unvorhergesehener Wassereinbruch in mühevoll vorgetriebener Strecke? Warum darf man sich im neuen Bergjahr gleich über reiche Ausbeute freuen? Und was hat das mit den alten berg- und hüttenmännischen Werten von Kameradschaft, Vernunft und Sachorientierung zu tun?

Ein Schreiben der Landesdirektion Sachsen hatte alles in Fluss gebracht: darin wurden die Betreiber von Besucher-, Lehr- und Forschungsbergwerken aufgefordert, darüber Auskunft zu erteilen, wie und in welcher Menge anfallendes Grubenwasser genutzt wird. Der Hintergrund der Prüfung war die Erhebung einer Wasserentnahmeabgabe.

Der Aufschrei in den Einrichtungen war groß: bereits durch die Corona-Schutz-Verordnung und entsprechende Verfügungen hatten die Schauanlagen schließen und so große Einnahmeverluste hinnehmen müssen.
Außerdem war unklar, in welcher Höhe die Abgabe ausfallen würde, es war aber vermutlich mit einem jährlichen vierstelligen Betrag zu rechnen.

Wasserseige und Strecke im König-David-Stolln in Scharfenberg
Wasserseige und Strecke im König-David-Stolln in Scharfenberg Foto: Uwe Rosner

Die betreffenden Vereine erbaten beim Sächsischen Landesverband genauere Auskünfte und Handlungsempfehlungen. Die Vereinsvorsitzenden hatten Angst, ihre Besucherbergwerke schließen zu müssen, wenn eine Abgabe auf sie zukommen würde, weil derartige Kosten durch keinen ehrenamtlich arbeitenden, gemeinnützigen Verein bestritten, noch überhaupt erwirtschaftet werden können.

Die vielen Anfragen der Mitglieder veranlassten Andreas Rössel, das Thema bei jeder sich bietenden Gelegenheit beharrlich anzusprechen und so den unterschiedlichsten Verantwortungsträgern nahe zu bringen.

Er war sich im Klaren: „Sollte es einen ehrenamtlich arbeitenden Verein treffen eine entsprechende Abgabe zahlen zu müssen, droht die Schließung des jeweiligen Besucherbergwerkes. Eine Wasserentnahmeabgabe in vermutlich vierstelliger Höhe jährlich kann sich keiner der Vereine leisten. Die drohende Schließung eines Besucherbergwerkes wäre aber ein fatales Signal im UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří.“

Glücklicherweise haben alle Einrichtungen einen abschlägigen Bescheid durch die Landesdirektion erhalten. Dies war ein erster Teilerfolg. Dennoch war das Thema nicht endgültig vom Tisch, da eine Prüfung per Gesetz immer wieder möglich wäre. Und so verfolgte der Arbeitsgruppenleiter eine entsprechende Änderung des Sächsischen Wassergesetzes.

Diese Forderung eines Befreiungstatbestandes für Besucherbergwerke wurde nun auch umgesetzt. Durch eine Änderung des Sächsischen Wassergesetzes im Rahmen des vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Haushaltsbegleitgesetzes 2023/24 wurden noch vor Weihnachten, am 20. Dezember 2022, Besucher- oder Schaubergwerke als Befreiungstatbestand ins Gesetz aufgenommen. Die neue Regelung bestimmt unter §91 „Abgabepflicht“, in Absatz 2 unter Punkt 9: „Eine Abgabepflicht besteht nicht für … Wasserentnahmen aus Besucher- oder Schaubergwerken, soweit das entnommene Wasser ohne anderweitige Nutzung in ein Gewässer eingeleitet wird …“. Damit ist die Befreiung von Besucher- oder Schaubergwerken von Wasserentnahmeabgaben erreicht. Ein großer Erfolg für die Besucherbergwerke beim Eintritt in das Bergjahr 2023 – sie haben nun Rechtssicherheit.

Die Änderung des Gesetzes geht zurück auf viele ausführliche Gespräche und Schriftverkehr zwischen Rössel und den Beiratsmitgliedern des Sächsischen Landesverbandes und weiteren Akteuren in der Kommunalpolitik.

Ideengeber der Initiative war Beiratsmitglied Dr. Michael Paul, technischer Geschäftsführer der Wismut GmbH, der anregte, die Befreiung gesetzlich verankern zu lassen. Der Erfolg ist aber auch vielen weiteren Beiratsmitgliedern, wie dem Beiratsvorsitzenden, Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer und Frank Ortmann vom Sächsischen Staatministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus sowie Verantwortungsträgern in der Kommunal- und Landespolitik, wie dem Landrat des Erzgebirgskreises, Rico Anton zu danken, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf den Sachstand Einfluss nahmen. Andreas Rössel weiß, dass dieses Ergebnis darauf zurückzuführen ist, weil noch viele weitere Verantwortungsträger in der Sache mitgewirkt haben und alle Beteiligten um eine abschließende Lösung bemüht waren, die als gemeinsames Ziel verfolgt wurde. An dieser Stelle sei allen im Namen der Besucher- und Schaubergwerke in Sachsen Dank gesagt, die in echt berg- und hüttenmännischem Wertverständnis gemeinsam und folgerichtig Unterstützung in der Sache gaben.

Für weiterführende Informationen steht der Arbeitsgruppenleiter Berg- und Hüttenmännische Schauanlagen beim Sächsischen Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine, Bergkamerad Andreas Rössel unter der Rufnummer (0177) 25 53 851 oder über die Emailadresse schauanlagen@bergbautradition-sachsen.de zur Verfügung.

Text: Heino Neuber Titel: Befahrung auf der Himmelfahrt-Fundgrube in Freiberg, Foto: René Metzler