„Glück auf! Der Steiger kommt.“ – die Hymne der Berg- und Hüttenleute soll klangvolles Kulturerbe werden
- Antrag zur Aufnahme des „Steigerliedes“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingereicht
- Gemeinsame Antragstellung mit allen deutschen Montanregionen zeigt Verbundenheit der Brauchtumswahrer
- Sachsen leistet mit Buch „Glück auf! Der Steiger kommt.“ einen wichtigen Grundlagenbeitrag – 2. Auflage erschienen
Am 19. November 2021 konnte nach gründlichen Vorarbeiten der Antrag zur Aufnahme des „Steigerliedes“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingereicht werden. Mit einem ersten Versuch vor zwei Jahren gelang zunächst die Eintragung in das Landesinventar des Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen. Nun stehen alle deutschen Montangebiete gemeinsam hinter der Einreichung. Mit der Anerkennung soll dem weltweit verbreiteten „Hauptlied“ der Berg- und Hüttenleute besonderer Schutz zuteilwerden. Die Antragsteller erhoffen sich einen wichtigen Impuls für die lebendige Traditionspflege als Grundlage eines wesentlichen Bereiches nationaler Identität.
Im Herbst 2019 klang die Meldung durch die deutsche Medienlandschaft: der Verein Ruhrkohle Musik in Herten hat einen Antrag auf Aufnahme des „Steigerliedes“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gestellt. Diese Einreichung ging mit einer umfangreichen Begründung einher, die Herkunft, Entwicklung und Bedeutung des „bergmännischen Hauptliedes“ in Vergangenheit und Gegenwart darstellte. Bereits im Frühjahr 2020 fiel durch das zuständige Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen die Entscheidung, „Glück auf! Der Steiger kommt.“ in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Eine Empfehlung für die Eintragung in das nationale Kulturerbe blieb – vorerst – versagt.
Bereits mit Bekanntwerden der Bemühungen um eine Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis hatte der Sächsische Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine (SLV), als Standesvertretung der Ursprungslandschaft des Liedes, Verbindung zu den Initiatoren gesucht. Es folgte eine kameradschaftliche Verständigung mit dem Verein Ruhrkohle Musik, die von zwei wesentlichen Gedanken getragen war: einerseits sollten in einer Stellungnahme die wichtigen Anteile an der Geschichte des identitätsstiftenden Liedes, die der sächsisch-erzgebirgische Raum zu seiner Entwicklung beitragen konnte, als Ergänzung eingebracht werden. Andererseits war es die Anregung, gemeinsam mit allen Landesverbänden der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine in Deutschland einen erneuten Antrag zu stellen. Denn es zeigte sich deutlich, daß „unser“ Lied durch vielfältige Einflüsse geprägt ist, die es getreu bergmännischer Eintracht gleichwertig einzubeziehen galt.
Der Antrag wurde nochmals eingehend überarbeitet und umfassend erweitert. Eine Lenkungsgruppe trat beratend hinzu. Ihr gehörten mit Andreas Artmann und Wilfried Blappert Vorstandsmitglieder des Vereins Ruhrkohle Musik, der Direktor des Deutschen Bergbau-Museums Bochum, Prof. Dr. Stefan Brüggerhoff, der Präsident der Technischen Hochschule Georg Agricola in Bochum, Prof. Dr. Jürgen Kretschmann, die Leiterin Bildung, Wissenschaft, Kultur der RAG-Stiftung, Heike Humpf, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine, Kurt Wardenga, sowie Heino Neuber, der 2. Vorsitzende des SLV, an.
Auf Vorschlag und in Koordination des SLV wurden alle Landesverbände der berg- und hüttenmännischen Brauchtumswahrer in Deutschland um Stellungnahmen gebeten, um dem Antrag seine nationale Bedeutung zu verleihen und die Verbreitung und Prägung des Liedes in den Montanregionen Deutschlands zu unterstreichen. Sie beinhalten Geschichte und Bedeutung des Liedes und dokumentieren die lebendige Pflege des bedeutsamen Kulturgutes. Ziel war nicht zuletzt, bei einer erfolgreichen Beantragung den Titel der eingetragenen Kulturform durch alle Landesverbände uneingeschränkt nutzen zu können und dadurch mit dem Leben zu erfüllen, wie es beim „Steigerlied“ deutschlandweit tatsächlich der Fall ist.
Nun heißt es aber erst einmal: „Der Bergmann muß seine Kraft im Hoffen haben, sonst weigert sich ihm der Berg.“ Denn bis zum Frühjahr 2022 haben die Länder Zeit, ihre Vorschläge an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz weiterzureichen. Die Expertenkommission, die die Auswahlempfehlung gegenüber der/m Beauftragte/n der Bundesregierung für Kultur und Medien (Staatsministerium für Kultur und Medien) ausspricht, kommt zwischen Juni und November 2022 zusammen. Eine Titelverleihung könnte somit im Frühjahr 2023 möglich sein.
Mit der Stellungnahme Sachsens hat es dazu eine besondere Bewandtnis: sie lag bereits an dem Tag vor, der die Eintragung in das Landesinventar Nordrhein-Westfalen brachte und gleichzeitig die nochmalige, gemeinsame Antragstellung auslöste. Aus ihr entstand das Buch
„Glück auf! Der Steiger kommt. – Allerlei zur Geschichte und Bedeutung eines sächsischen Volksliedes.“, das der SLV im vergangenen Dezember vorlegen konnte. Es greift ein Jahrhunderte altes, im Munde des Volkes bewahrtes und dabei stetig weiter zurechtgesungenes Erkennungszeichen eines Standes von seltener Lebendigkeit auf, dasgerade in diesen Zeiten symbolisch und wirkmächtig für Einigkeit und Verbundenheit, für Zusammengehörigkeit und Gleichheit wirbt.
Dabei steht nicht nur die Entwicklung in Sachsen im Mittelpunkt, sondern die Verbindungen, die durch das Lied nach allen deutschen Landschaften entstanden und seine weltweite Verbreitung. Das Buch, welches Bestandteil der Antragstellung ist und nicht nur in Fachkreisen große Anerkennung erfuhr, liegt aufgrund der anhaltenden Nachfrage bereits in der 2. Auflage vor. Es ist über den Buchhandel und beim SLV zum Preis von EUR 24,95 zu beziehen.
Heino Neuber